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Asbest in Specksteinen


Asbest ist ein Sammelbegriff für bestimmte, natürlich vorkommende faserige Silikatmineralien Da Speckstein ein Magnesiumsilikathydrat ist, können je nach Lagerstätte Asbeste, z.B Chrystotile oder Aktinolith als Begleitmineralien in Specksteinen vorkommen. Diese Sorten sind aber in der Regel nicht zum Schnitzen geeignet, da sie unter anderem faserige Fremdeinschlüsse vorweisen und unhomogen im Gestein sind.

 

Gesundheitsgefahren:  

Eine mögliche Gesundheitsgefährdung kann sich bei Arbeiten an Speckstein mit Staubentwicklung ergeben. Sie hängt von der Art und der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Höhe und der Dauer der Staubbelastung ab. Von besonderer Bedeutung ist der Asbestgehalt des Specksteins.

  • Talkumstaub kann bei häufigem, wiederholten Einatmen hoher Staubkonzentrationen (z. B. beim Mineralabbau oder in Steinmühlen) zu Staublungenerkrankungen (Pneumokoniosen) führen.
  • Eingeatmete Asbestfasern verbleiben sehr lange Zeit im Lungengewebe und können zu Asbestose und Krebserkrankungen (hauptsächlich Lungen- und Bauchfellkrebs) führen. Das Erkrankungsrisiko hängt von der eingeatmeten Fasermenge ab.
  • Es gibt keine ungefährliche Asbestkonzentration. Das Krebsrisiko für einen Arbeitnehmer, der über sein Arbeitsleben (35 Jahre) täglich einer Belastung von 1 Mio. Asbestfasern / m³ ausgesetzt war, wird auf etwa 1% (1:100) geschätzt. Diese Belastungshöhe würde bei einem maximalen Gehalt von 0.1 % Asbest im Speckstein erst bei einer "Mehlstaubwolke" mit einer sehr hohen Talkumkonzentration von 100 mg/m³ in der Luft erreicht werden (BK-Report 1/94, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften).
  • Über Asbestfaserkonzentrationen bei der Bearbeitung von Speckstein liegen der BAuA keine Messergebnisse vor. Wenn der verwendete Speckstein nur einen geringen Asbestgehalt aufweist, ist aufgrund des zeitlich begrenzten Umgangs durch Schüler und Lehrer das Gesundheitsrisiko als gering einzuschätzen. Durch staubarme Arbeitstechniken kann es weiter vermindert werden.

 

Schutzmaßnahmen

  • Für Arbeiten mit Staubentwicklung darf nur asbestfreier Speckstein verwendet werden (Rechtsgrundlage: Substitutionsgebot nach § 7 (3) und § 9 (2) GefStoffV).
  • Die Asbestfreiheit sollte durch den Lieferanten bestätigt werden. Der Nachweis eines Asbestgehaltes unter 0.1% ist nicht ausreichend.
  • Speckstein mit unbekanntem Asbestgehalt sollte nicht mehr verwendet werden.
  • Auch bei der Bearbeitung von asbestfreiem Speckstein sollte, wie auch bei anderen Materialien, auf staubarmes Arbeiten im Sinne einer guten Arbeitshygiene geachtet werden.
  • Das trockene Kehren ohne Staub bindende Maßnahmen und das Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist nicht zulässig (Anhang I Nr. 2.3 (6) GefstoffV)
  • Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" beschreibt die erforderlichen Schutzmaßnahmen, u. a.Anwendung staubarmer Arbeitstechniken (z. B. anfeuchten) oder abgesaugter Geräte;
  • Staubablagerungen möglichst nicht entstehen lassen bzw. unmittelbar nach den Arbeiten beseitigen;
  • feucht wischen oder staubsaugen (Industriesauger);
  • Arbeiten mit kurzzeitig hoher Staubbelastung im Freien oder mit Atemschutzmaske (filtrierende Halbmaske ("Pappnase") mit CE-Zeichen und aufgedruckter Bezeichnung FFP2 oder FFP3) sowie Schutzbrille durchführen.
  • Die beschriebene Vorgehensweise führt zu einer weitgehenden Belastungsminderung und Minimierung der Gesundheitsgefahren. Kostspielige Asbestmessungen sind in der Regel nicht erforderlich und auch wenig aussagekräftig, weil sich hieraus keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen ableiten lassen.

(aus: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Arbeiten-mit-Gefahrstoffen/Speckstein.html)